
„Die Katze ist ein philosophisches, ordentliches, ruhiges Tier, das an seinen Gewohnheiten festhält, ein Freund von Ordnung und Sauberkeit und das seine Zuneigung nicht gedankenlos platziert: Sie ist bereit, Ihr Freund zu sein, wenn Sie es wert sind, aber nicht Ihr Sklave.“
Théophile Gautier
Interne Hygienevorschriften - Coons'partner Breeding
Präambel
Der Zweck dieser internen Vorschriften besteht darin, die Gesundheitsregeln festzulegen, die in der Partnerzuchtanlage der Coons einzuhalten sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der anwesenden Maine Coons zu gewährleisten. Sie gilt für alle Zuchtmitarbeiter sowie Besucher.
I. Allgemeine Hygiene der Räumlichkeiten
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Reinigung und Desinfektion : Zuchträume (Kindergarten, Katzenzucht, Einzelboxen usw.) müssen täglich gereinigt und desinfiziert werden, wobei für Katzen geeignete und ungiftige Produkte zu verwenden sind. Besonderes Augenmerk wird auf Schlafbereiche, Katzentoiletten und Schüsseln gelegt.
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Belüftung : Die Räumlichkeiten müssen ausreichend belüftet sein, um die Lufterneuerung zu gewährleisten und die Ansammlung von Feuchtigkeit zu vermeiden.
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Katzentoiletten : Katzentoiletten sollten täglich gereinigt und bei Bedarf ausgetauscht werden.
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Näpfe : Wasser- und Futternäpfe sollten täglich gereinigt werden.
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Ausrüstung : Die für die Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten verwendete Ausrüstung muss speziell für diesen Zweck bestimmt sein und darf nicht für andere Aufgaben verwendet werden.
II. Katzenhygiene
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Tägliche Untersuchung : Jede Katze sollte täglich auf mögliche Krankheitszeichen (Ausfluss, Husten, Durchfall etc.) untersucht werden. Impfung und Entwurmung: Alle Katzen auf dem Bauernhof müssen gemäß einem vom Hoftierarzt erstellten Protokoll regelmäßig geimpft und entwurmt werden.
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Pflege : Katzen müssen regelmäßig die notwendige Pflege (Bürsten, Augen- und Ohrenreinigung, Krallenschneiden usw.) erhalten.
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Quarantäne : Neu beim Züchter eintreffende Katzen müssen für einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen unter Quarantäne gestellt werden, um sicherzustellen, dass sie keine ansteckenden Krankheiten übertragen.
IV. Besucher
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Beschränkter Zugang : Der Zugang zu den Zuchtstätten muss auf Personen beschränkt sein, die nach Vereinbarung mit dem Züchter autorisiert sind.
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Vorsichtsmaßnahmen : Besucher müssen die auf dem Bauernhof geltenden Hygieneregeln (Schuhdesinfektion, Händedesinfektion usw.) einhalten.
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Kontakt mit Katzen : Besuchern ist der Umgang mit Katzen nicht gestattet, es sei denn, der Züchter hat dies ausdrücklich genehmigt.
IV. Besucher
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Beschränkter Zugang : Der Zugang zu den Zuchtstätten muss auf Personen beschränkt sein, die nach Vereinbarung mit dem Züchter autorisiert sind.
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Vorsichtsmaßnahmen : Besucher müssen die auf dem Bauernhof geltenden Hygieneregeln (Schuhdesinfektion, Händedesinfektion usw.) einhalten.
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Kontakt mit Katzen : Besuchern ist der Umgang mit Katzen nicht gestattet, es sei denn, der Züchter hat dies ausdrücklich genehmigt.
V. Zuchtregister
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Es muss ein Zuchtregister geführt werden, in dem für jede Katze Folgendes aufgeführt ist:
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Ihre Identität (Name, Rasse, Geburtsdatum usw.)
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Impf- und Entwurmungstermine
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Eventuell aufgetretene gesundheitliche Probleme
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Behandlungen durchgeführt
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Geburtsüberwachung (Gewicht, Behandlung usw.)
VI. Gesundheitstierarzt
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Für den Betrieb muss ein Gesundheitstierarzt bestellt werden. Er ist für die Überwachung des Gesundheitszustands der Katzen verantwortlich und berät den Züchter über die zu ergreifenden Maßnahmen im Problemfall.
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Der Tierarzt führt einen jährlichen Besuch durch, um jeden durch den jährlichen Tierarztbesuch festgestellten Punkt zu überprüfen.
VII. Sonstige Bestimmungen
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Diese Geschäftsordnung kann bei Bedarf geändert oder ergänzt werden.